Dienstag, 8. Januar 2013

Kopflose CDU in Schleswig-Holstein

Ein Gastbeitrag von Carsten Otto:

Die CDU im Norden unseres Landes steckt in einer tiefen hausgemachten Krise fest. Erst letztes Jahr haben sie bei den Landtagswahlen Stimmen verloren, sind seitdem nicht mehr in der Regierung im Kieler Landtag vertreten und müssen sich nun, etwa fünf Monate vor den Kommunalwahlen im Flächenland einen neuen Landesvorsitzenden suchen.
Jost de Jager, bisheriger Landesvorsitzender der CDU in Schleswig-Holstein schmeißt hin: Die Wahlniederlage scheint noch an seiner Kraft zu zehren und die Parteifreunde waren nicht gewillt ihn dabei zu unterstützen. "Ein wirklich starkes Signal des Rückhalts und der Geschlossenheit ist ausgeblieben.", begründete er seinen Rücktritt. Man könnte herauslesen: Alles muss man hier alleine machen, es werden einem nur Steine in den Weg gelegt.
Verkraftbar wäre sein Rücktritt, wenn es der erste seit Jahren wäre! Nur sucht die Landes CDU nun schon zum dritten Mal seit 2010. Im September 2010 übergab ihn Peter Harry Carstensen an Nachfolger Christian von Boetticher. Nicht mal ein Jahr später, im August 2011 schmiss auch er hin, da eine Affaire zwischen ihm und einer 16-Jährigen an die Öffentlichkeit gekommen war. Kein Jahr vor der Landtagswahl übergab er die Amtsgeschäfte an Jost de Jager, der sich zwar bemühte, nun allerdings trotzdem an mangelndem Rückhalt in seiner Partei scheiterte.
Die Suche nach einem Neuen wird sich dieses Mal schwieriger gestalten. Wer soll es machen? Wer hat die nötige Erfahrung? Der neue Fraktionsvorsitzende Johannes Callsen vielleicht? Oder seine Stellvertreterin Astrid Damerow? Ein bekanntes Gesicht sucht man jedenfalls vergebens. Gut, dass die schleswig-holsteinische CDU das keinem anderen in die Schuhe schieben kann. Sie sind es selber Schuld.

Fracking - Rohstoffabbau zu Lasten von Mensch und Natur

Vielen ist es heute noch unbekannt, dabei besteht diese Technologie bereits seit den 1940er Jahren: Das „Hydraulic Fracturing“, kurz „Fracking“ genannt.
Es ist eine Methode zum Abbau von Bodenschätzen, z. B. Erdgas oder Erdöl, bei der bei Tiefbohrungen eine Flüssigkeit, das „Fracfluid“, in die Gesteinsschichten eingepresst wird. Diese unter hohem Druck eingepresste Flüssigkeit erzeugt Risse im Gestein und macht die Gesteinsschichten durchlässiger für Flüssigkeiten und erleichtert somit den Abbau von Bodenschätzen. In den USA wird diese Technologie schon sehr lange angewendet. Hier werden bereits 90 % der Gasbohrungen durch Fracking durchgeführt.

Jedoch ist das Fracking nicht ohne Gefahren. So werden als Fracfluid u. a. Gele, Säuren oder Biozide eingesetzt, von denen einige nach der deutschen Gefahrstoffverordnung als „karzinogen“, also krebserregend gelten. Ein „Clean Fracturing“ ohne den Einsatz dieser Gefahrenstoffe ist noch in der Erprobung und wird noch nicht durchgeführt.
Durch das Aufsprengen der Gesteinsschichten besteht zudem die Gefahr, dass diese Stoffe ins Grund- und Trinkwasser gelangen und somit sowohl der Umwelt als auch dem Menschen schaden können. Weitere Umweltschäden entstehen z. B. dadurch, dass das verunreinigte Bohrwasser, welches aus dem Bohrloch herausgepumpt wird, bei neuen Bohrungen wiederverwendet wird und dadurch bisher unbelastete Gebiete kontaminiert werden. Des Weiteren kann es durch das Aufsprengen der Gesteinsschichten zu kleinen lokalen Erdbeben kommen. Diese werden zwar von Befürwortern des Frackings als „für den Menschen nicht wahrnehmbar“ bezeichnet, doch konnten jedoch in den USA Beben der Stärke 3,0 auf der Richterskala auf nahegelegene Fracking-Bohrungen zurückgeführt werden.

In Deutschland rät das Umweltbundesamt von einem großtechnischen Einsatz ab und empfiehlt ein Verbot in Trinkwasserschutzgebieten. Nichtsdestotrotz wird auch in Deutschland seitens der Industrie bereits über den Einsatz der Fracking-Technologie beraten.

Grundsätzlich gesehen stehe ich immer für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland. Beim Fracking jedoch überwiegen meiner Meinung nach die Gefahren für Mensch und Natur und daher bin ich gegen den Einsatz dieser Technologie in Deutschland.

Mittwoch, 12. Dezember 2012

Bundestag erlaubt religiöse Beschneidungen - und geht damit den falschen Weg

Am 26. Juni 2012 fällte das Landgericht Köln ein einschneidendes Urteil in der deutschen Rechtsprechung. Es stellt religiöse Beschneidungen unter Strafe, da es sich hier um eine Körperverletzung handelt. Unter jüdischen und muslimischen Menschen in Deutschland löste das Urteil Entsetzen und Unverständnis aus.

Heute beschloss dann der Bundestag, dass religiöse Beschneidungen zulässig sind, solange diese "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt" werden. Bis zu einem Alter von höchstens 6 Monaten sollen außerdem nicht nur Ärzte, sondern auch ausgebildete Beschneider diese Eingriffe durchführen dürfen.

Um dieses heikle Thema sachlich diskutieren zu können, sollte man sich meiner Meinung nach beide Seiten betrachten und im Anschluss daran die verschiedenen Punkte abwägen.

Artikel 4 des Grundgesetzes regelt die Religionsfreiheit in Deutschland. Im Absatz 1 steht folgendes: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“. Absatz 2 besagt: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“. Dieser Artikel 4 ist grundsätzlich gesehen ein wichtiger Bestandteil unseres Grundgesetzes und darf zu keiner Zeit in Frage gestellt werden. Jeder Mensch in Deutschland soll seinen Glauben für sich selbst frei leben dürfen. Bezieht man sich nun auf die religiösen Beschneidungen, so steht dem Artikel 4 der Artikel 2 des Grundgesetzes entgegen. Dieser besagt im Absatz 1: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“. Im Absatz 2 steht: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. [...]“. Die freie Entfaltung der Person, also auch ihrer Religion, ist solange gewährleistet wie sie nicht die Rechte anderer verletzt. Genau an diesem Punkt steckt für mich der erste Knackpunkt, der mich zu dem Entschluss bringt, dass das Kölner Urteil richtig ist. Ein Kleinkind würde massiv in seinen Rechten verletzt werden, da es sich zum Zeitpunkt der Beschneidung nicht selbst äußern kann, ob es 1. die Religion seiner Eltern annehmen und 2. den körperlichen Eingriff durchführen lassen möchte. Die körperliche Unversehrtheit des Kindes steht hier für mich eindeutig im Vordergrund. Eine Beschneidung ist unumkehrbar und würde das Leben des Beschnittenen prägen. Das Kölner Landgericht fällte sein Urteil in Bezug auf einen 4-jährigen Jungen, bei dem es bei der Beschneidung zu schmerzhaften Komplikationen und mehrfachen Nachbehandlungen kam. Eine Beschneidung ist also kein einfacher Routine-Eingriff.

Die Religionsfreiheit sehe ich durch das Kölner Urteil nicht eingeschränkt, denn das Kind kann sich später in seinem Leben selbst für die Ausübung der Religion entscheiden. Ebenso finde ich, dass das Erziehungsrecht der Eltern hier nicht übermäßig eingeschränkt wird, da ihnen meiner Meinung nach nicht zusteht, zu bestimmen, ob ihr Kind die von ihnen ausgeübte Religion annehmen soll. Vielmehr sehe ich in dem Urteil eine Stärkung der Rechte des Kindes. Ebenso äußerte sich übrigens auch der Deutsche Kinderschutzbund. Dass der Deutsche Bundestag nun, gegensätzlich zu diesem Urteil, religiöse Beschneidungen erlaubt, halte ich für den falschen Weg. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) meinte gar, wir würden uns zur „Komiker-Nation“ machen, würden wir religiöse Beschneidungen verbieten. Diese Ansicht teile ich absolut nicht. Für mich hat das gesamte Thema keinen „Komik“-Charakter und für mich steht das Kindeswohl an oberster Stelle. Daher komme ich, nach Abwägung aller Pro und Contras, eindeutig zu dem Schluss, dass das Urteil des Landgerichts Köln richtig war. Leider scheint ein Großteil der Abgeordneten dies anders zu sehen. Mein Dank gilt all den Abgeordneten, die dagegen gestimmt haben - auch wenn es nicht gereicht hat.


Ein alternativer Gesetzentwurf sah übrigens vor, dass Beschneidungen erst ab einem Kindesalter von 14 Jahren zulässig sind und nur von Ärzten durchgeführt werden dürfen. Dieser Entwurf wurde jedoch abgelehnt.

Ein breites Bündnis, darunter der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Terre des Femmes und die Deutsche Kinderhilfe, kamen zu dem Urteil, dass heute ein schwarzer Tag für die Kinderrechte sei. Ich gebe ihnen Recht.
...
Parlament beschließt Gesetzentwurf: Beschneidung ist zulässig – unter Auflagen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/parlament-beschliesst-gesetzentwurf-beschneidung-ist-zulaessig-unter-auflagen-_aid_880423.html

Sonntag, 9. Dezember 2012

SPD kürt Steinbrück zum Kanzlerkandidaten

93,45 % ! Mit diesem fulminanten Ergebnis hat die SPD heute Peer Steinbrück zu ihrem Kanzlerkandidaten für die Bundestagswahl 2013 gewählt ! Damit ist er nun offiziell Herausforderer von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), und ich muss sagen, die SPD hätte keine bessere Wahl treffen können.

In seiner fast 2-stündigen Rede machte Steinbrück sehr deutlich, wie er die gesellschaftlichen Probleme in Deutschland lösen will. Statt dem wartend-moderierenden Stil Merkels signalisierte Steinbrück klaren Gestaltungswillen, statt nichtssagender Phrasen nannte er konkrete Lösungsansätze und verkörperte dadurch schon heute mehr Kanzlerformat als es Amtsinhaberin Merkel je hatte. Die schwarz-gelbe Bundesregierung sieht die Probleme der Menschen in unserem Land nicht, da sie keinen Zugang zu ihnen findet, oder gar nicht finden will. Steinbrück, bekannt für seinen spitzen und treffenden Humor, brachte es auf den Punkt: „Die Bundesregierung blendet die Realität aus, wie jemand der sich im Winter vor seiner Strandmotivtapete mit Sonnenmilch einreibt.“ Schwarz-Gelb verschleiert gar die Realität, wie sie mit dem Fälschen des Armutsberichts bewiesen hat. Man will die Probleme der Menschen einfach nicht sehen oder eigenes Versagen beschönigen. Beides ist aus meiner Sicht moralisch verwerflich und einer Bundesregierung nicht würdig. Besonders die Altersarmut ist ein riesiges Problem, auf das eine Volkspartei eine Antwort finden muss. Mit der Solidarrente will die SPD den Menschen im Alter ein würdiges Leben ermöglichen. „Die SPD ist die einzige Partei in Deutschland, die ein schlüssiges Rentenkonzept vorgelegt hat.“, so die Worte Steinbrücks.

Damit es erst gar nicht zur Altersarmut kommt, sind so wichtige Instrumente wie ein gesetzlicher Mindestlohn erforderlich, um später zu geringe Renten zu verhindern. Auch auf solche Dinge ging Steinbrück in seiner Rede ein. Statt eines reparierenden Sozialstaates wolle er lieber einen forsorgenden Sozialstaat. Und es ist zweifelsfrei so, dass ein Mindestlohn und der Schutz der Arbeitnehmerrechte nur von einer rot-grünen Bundesregierung umgesetzt werden wird. Zudem will Steinbrück einen nationalen Aktionsplan für Wohn- und Stadtentwicklung schaffen, um sozialschwächeren Bürgern neuen bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können.

Wie zukunftsgewandt die SPD, und wie zeitgleich rückwärtsorientiert die CDU ist, wird gleich in mehreren Gebieten deutlich, ganz besonders jedoch in der Familienpolitik. Während die CDU Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf durch eine „Herdprämie“, offiziell Betreuungsgeld genannt, erschwert, dessen Wirkung durch das Fernhalten der Kinder von den Kitas gar doppelt-schädlich ist, steht die SPD für eine moderne Frauen- und Familienpolitik. Während die CDU homosexuellen Menschen in unserem Land noch immer die Gleichstellung verweigert, obwohl das Bundesverfassungsgericht schon mehrmals gegenteilig urteilte, sagt die SPD ganz klar und deutlich: „Familie ist dort, wo Menschen füreinander einstehen.“ und setzt sich deshalb für die Öffnung der Ehe für Homosexuelle und damit für eine völlige Gleichstellung, auch im Steuerrecht, ein. „Statt Ehegattensplitting [wollen wir] ein Steuersystem, das den bunten Lebensentwürfen in diesem Land entspricht.“, so Peer Steinbrück in seiner Bewerbungsrede und setzte gleich noch einen oben drauf: „Das Familien- und Frauenbild der Union stammt aus dem Maggi-Kochstudio der 50er Jahre.“.

Nicht zuletzt in der Energiewende hat unsere derzeitige Bundesregierung ihr Versagen eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Während die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder längst den Atomausstieg beschlossen hatte, brauchte es bei CDU/CSU und FDP leider erst das traurige Ereignis von Fukushima um zu dieser Erkenntnis zu kommen. Peer Steinbrück will zukünftig alle Kompetenzen in Energiefragen in 1 Ministerium bündeln, was aus meiner Sicht die einzig richtige Maßnahme zur Bewältigung der Energiewende ist.

Schwarz-Gelb verpennt die richtigen Weichenstellungen, bremst oder legt gar den Rückwärtsgang ein. Wollen wir einem solchen „Team“, welches sich ja selbst kaum einig ist, die Probleme unseres Landes anvertrauen ? Peer Steinbrück schaut nach vorne: „Stehen wir zu unseren Traditionen, aber bewegen wir uns auf der Höhe der Zeit.“.

Genau das muss die Maxime für unser Land sein ! Gutes erhalten, Misstände reformieren und beseitigen. Peer Steinbrück hat auf dem Bundesparteitag bewiesen, dass er die Fähigkeit zur Kanzlerschaft besitzt. Seine Kompetenz in Wirtschafts- und Finanzfragen hat Deutschland nahezu schadlos durch die Eurokrise manövriert. Wer, wenn nicht er, könnte die aktuelle Krise meistern ? Mit einem klaren pro-europäischen Kurs will Steinbrück den Unmut einiger Euroländer über Deutschland lindern und beseitigen. Und nur so wird der Traum der europäischen Einigung gelingen können. Europa ist die Zukunft und deshalb erfordert es gegenseitige innereuropäische Solidarität und kein oberlehrerhaftes Diktieren à la Merkel.

Peer Steinbrück, bisher hauptsächlich als Finanzfachmann bekannt, hat in seiner Rede auch Stellung zu vielen weiteren Themen genommen und so sein Spektrum erweitert. Er ist der richtige Mann zur richtigen Zeit. Nun heißt es geschlossen für einen Politikwechsel zu kämpfen: „Miteinander. Für Deutschland.“

Montag, 3. Dezember 2012

Palästina erlangt Beobachterstatus der UNO



Vergangene Woche beging die UNO einen historischen Schritt indem sie Palästina zum Beobachterstaat erklärte. 138 UNO-Mitgliedsstaaten stimmten dieser diplomatischen Aufwertung zu, 9 stimmten dagegen (darunter u. a. die USA, Israel, Kanada und die Tschechische Republik), 41 Staaten enthielten sich (darunter auch Deutschland). 

Was bedeutet dieser „Beobachterstatus“ nun für Palästina ? Zuerst einmal ist Palästina dadurch kein Vollmitglied der UNO geworden, erhält jedoch weitreichende neue Rechte. Auch wenn den Palästinensern das Abstimmungsrecht verwehrt bleibt, so bekommen sie z. B. das Rederecht, können an Resolutionen mitarbeiten und erhalten Zugang zu vielen UN-Gremien. Außerdem erhält Palästina Zugang zur internationalen Gerichtsbarkeit und kann völkerrechtlichen Verträgen beitreten, so z. B. der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und dem Seerechtsübereinkommen, wodurch es auch die Kontrolle über den palästinensischen Luftraum und die Gewässer vor den eigenen Küstengebieten beanspruchen könnte. Kritiker der Aufwertung Palästinas zum Beobachterstaat sehen vor allem ein Problem im Zugang zur internationalen Gerichtsbarkeit, da hiermit Palästina Israel wegen seiner Siedlungspolitik im Westjordanland vor dem Internationalen Strafgerichtshof verklagen könnte.

Ich persönlich finde die Aufwertung Palästinas einen richtigen und wichtigen Schritt. Auch ich stehe zur Zwei-Staaten-Lösung im Nahostkonflikt und bin der Meinung, dass, wenn wir Israel ein Existenzrecht zugestehen, dann sollten wir gleiches auch Palästina einräumen. Nur auf gleichberechtigter Basis kann in meinen Augen ein langfristiger Frieden in der Region geschaffen werden. Nichtsdestotrotz müssen nun natürlich die Verhandlungen vor Ort weitergeführt werden, auch wenn diese momentan schwer erscheinen.

Dass Deutschland sich bei der Abstimmung in der UNO-Vollversammlung enthalten hat, finde ich den falschen Weg. Nicht nur, dass ich von der Sache an sich überzeugt bin, so bin ich auch der Ansicht, dass Deutschland international mehr Farbe bekennen sollte und auch in schwierigen Fragen klar Stellung beziehen sollte. Deutschland ist eine der größten Wirtschaftsnationen der Erde und beteiligt sich zu Recht an internationalen Missionen. Daher finde ich ständige Zurückhaltung nicht gut.

Israel reagierte unterdessen sehr scharf auf die Aufwertung Palästinas. So wurde z. B. der Bau von 3000 neuen Wohnungen im Westjordanland und das Einfrieren palästinensischer Steuergelder beschlossen. Die für Dezember geplante Auszahlung von 460 Millionen Schekel (etwa 92 Millionen Euro) wurde ausgesetzt. Ich finde diese Reaktion Israels vollkommen falsch, da sie internationalen Friedensbemühungen neue Steine in den Weg legt  und den Konflikt eher verschärft. Hier erfordert es aus meiner Sicht internationalen Druck auf Israel. Auch die USA müssen sich hier bewegen. Genauso wie das Existenzrecht Israels nie in Frage gestellt werden darf, genauso fair hat sich aus meiner Sicht auch Israel zu verhalten und am Friedensprozess mitzuwirken.

Montag, 5. November 2012

Praxisgebühr und Betreuungsgeld - Das unsägliche Spiel einer gescheiterten Koalition

Gestern hat die schwarz-gelbe Bundesregierung im Koalitionsausschuss weitreichende Maßnahmen beschlossen und untereinander einen unterirdischen Kuhhandel betrieben. So wird das von der CSU geforderte Betreuungsgeld nun zum 01.08.2013 eingeführt werden und die FDP bekommt im Gegenzug die Abschaffung der Praxisgebühr.

Die Praxisgebühr hat ihre damals geplante Wirkung verfehlt. Deshalb ist ihre Abschaffung auch sinnvoll, da sie lediglich Bürokratie verursachte. Erstaunlich ist jedoch der Umgang der CDU mit der Praxisgebühr und dem scheinbar plötzlichen Sinneswandel. Die Praxisgebühr wurde 2004 zwar von Rot-Grün eingeführt, doch leider weiß in der Bevölkerung kaum einer, wie es überhaupt zu ihrer Einführung kam und welche Rolle dabei die CDU spielte.

Rot-Grün präferierte zum damaligen Zeitpunkt das sogenannte „Hausarzt-Modell“, welches besagt, dass Versicherte zuerst zum Hausarzt gehen und sich von ihm überweisen lassen. Dieses Modell hat die CDU allerdings im Bundesrat blockiert. Sie wollte lieber eine 10-prozentige Eigenbeteiligung aller gesetzlich Versicherten an allen ärztlichen Behandlungskosten. Um diese enorme Belastung für die Menschen abzuwenden, schloss die damalige rot-grüne Bundesregierung mit der Union den Kompromiss, anstatt dessen die Praxisgebühr einzuführen. CDU/CSU sind also verantwortlich für die Einführung der Praxisgebühr !

Im März diesen Jahres hatte die SPD die Abschaffung der Praxisgebühr gefordert. Die CDU lehnte dies ab. Die FDP meinte, man wolle dies prüfen. Am 25. Oktober sollte dann, auf Antrag der SPD, eine Abstimmung im Bundestag zur Abschaffung stattfinden, doch Schwarz-Gelb blockierte dies im Gesundheitsausschuss und kurzerhand wurde die namentliche Abstimmung von der Tagesordnung gestrichen. Sich jetzt mit der Abschaffung der Praxisgebühr zu brüsten, ist ein reines Wahlkampfmanöver und macht die Union unglaubwürdig.

Das von der CSU durchgedrückte Betreuungsgeld nützt niemandem. Als oft bezeichnete „Herdprämie“ betoniert sie alte Rollenbilder und erschwert Frauen den Wiedereinstieg ins Berufsleben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für die Kinder ist es ebenso schädlich, denn durch den Entzug der Kita werden dem Kind viele wichtige Grundlagen, wie z. B. soziale Kontakte, Sprachförderung u. a. entzogen. Viele Organisationen, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, die DIHK, die OECD oder Unicef haben das Betreuungsgeld scharf kritisiert und selbst innerhalb der Bundesregierung war es umstritten. Die SPD hat bereits angekündigt, dass sie beim Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld klagen wird. Dies begrüße ich außerordentlich.

Die Bundesregierung verteilt 1 Jahr vor der Bundestagswahl milliardenschwere Wahlgeschenke, die zu Lasten kommender Generationen gehen werden. Es liegt nun in der Hand der Menschen in unserem Land, diesem Spuk ein Ende zu bereiten und das Trauerspiel dieser unsäglichen Koalition bei der nächsten Bundestagswahl zu beenden.